Benutzungsordnung
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung wurde am 25.11.2004, zuletzt geändert am 09.05.2012, nachfolgende Benutzungsordnung erlassen.
§ 1 - Allgemeines
1.1 Zwischen der Stadtbibliothek Perleberg und den Benutzern wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.
1.2 In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erforderliche Ruhe zu bewahren und Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung beeinträchtigen und Bibliotheksgut gefährden, zu unterlassen. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
1.3 Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können zeitweilig oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden.
§ 2 - Anmeldung
2.1 Der Benutzer/die Benutzerin meldet sich unter Vorlage seines/ihres Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. auch die entsprechenden Daten des gesetzlichen Vertreters werden für die elektronische Ausleihverbuchung automatisch gespeichert. Mit seiner/ ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt er/sie die Satzung, die Benutzerordnung, die Gebührensatzung sowie die elektronische Speicherung seiner /ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Benutzung der Stadtbibliothek Perleberg an.
2.2 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. Kinder können Benutzer werden, wenn sie sechs Jahre alt sind.
2.3 Die bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerkarte ist nicht übertragbar und mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren. Die Benutzerkarte ist immer mitzubringen und ohne Aufforderung vorzulegen. Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, Änderungen seines/ihres Namens oder der Anschrift der Stadtbibliothek Perleberg unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende zusätzliche Kosten hat der Benutzer/die Benutzerin zu tragen.
2.4 Für Schäden, die durch Verlust oder Missbrauch der Benutzerkarte entstehen, haftet der Inhaber/die Inhaberin.
2.5 Der Inhaber/Die Inhaberin oder dessen gesetzlicher Vertreter, wenn er/sie der Stadtbibliothek den Verlust nicht sofort mitteilt. Nach Verlustmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin auf Antrag eine Ersatz-Benutzerkarte, die gemäß § 2 der
Gebührensatzung kostenpflichtig ist.
§ 3 - Ausleihe und Leihfrist
3.1 Voraussetzung für die Ausleihe von Medien ist die Vorlage des gültigen Benutzerausweises.
3.2 Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Für einzelne Medien kann die Stadtbibliothek vorübergehend oder auf Dauer eine verkürzte Leihfrist festlegen. Von der Ausleihe ausgenommen sind alle Präsenzbestände.
3.3 Die Ausleihfrist kann vor Ablauf auf Antrag maximal 2 x verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Für die Verlängerung müssen die Benutzer ihren Namen angeben.
3.4 Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können über den Leihverkehr der im Bibliothekennetz Prignitz angeschlossenen Bibliotheken kostenlos bestellt werden oder nach den Bestimmungen der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland – Leihverkehrsordnung - beschafft werden. Für die Nutzung dieser Medien gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek. Leihverkehrsbestellungen sind kostenpflichtig gemäß der Gebührensatzung.
§ 4 - Maßnahmen gegen säumige Benutzer
4.1 Wird ein Medium nicht fristgemäß zurückgegeben oder verlängert, sind auf Grund der entstandenen Ordnungswidrigkeit Gebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung zu zahlen, unabhängig davon, ob bereits eine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
4.2 Bei Überschreiten der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien lt. Gebührensatzung der Stadtbibliothek Perleberg § 3 angemahnt. Die für Mahnungen entstandenen Postgebühren sind ebenfalls von dem Benutzer/der Benutzerin zu erstatten.
4.3 Bleiben die Mahnungen erfolglos, werden die Medien, Versäumnisgebühren und Ersatzleistungen beigetrieben
§ 5 - Internet-Nutzung
5.1 Die Stadtbibliothek Perleberg ermöglicht ihren Benutzern und Besuchern den Zugang zum Internet und anderen Online-Diensten. Die Internet-Nutzung ist für Erwachsene gebührenpflichtig.
5.2 Die Bibliothek ist nicht für Inhalte, Verfügbarkeiten und Qualität der Online-Dienste verantwortlich. Bei der Nutzung der Internetzugänge ist es untersagt, Nachrichten oder Beiträge zu versenden, deren Inhalte rechtswidrig, jugendgefährdend oder beleidigend sind oder die kommerzielle Werbung darstellen.
§ 6 - Haftung und Schadenersatz
6.1 Für Beschädigung oder Verlust eines Mediums ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig. Die Bibliothek kann bei Verlust oder Beschädigung den Benutzer/die Benutzerin zur Beschaffung eines identischen Ersatzexemplars verpflichten bzw.. die Kosten der Wiederbeschaffung des Originals, einer Kopie durch Nachdruck oder Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Der jeweilige Schadenersatz wird durch die Mitarbeiter der Stadtbibliothek unter
Zuhilfenahme des pflichtgemäßen Ermessens festgelegt.
6.2 Eine Haftung der Stadtbibliothek für Schmuck und andere Wertgegenstände wird grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Essen und Handy-Benutzung sind in den Ausleihräumen der Stadtbibliothek nicht zulässig. Tiere müssen außerhalb der Bibliothek und des Eingangsbereiches bleiben.
Die 1. Änderung der Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Unsere Satzung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Perleberg